
…ich nehme mir fest vor, weniger zu trinken und schaffe es trotzdem nicht. Ich will endlich etwas verändern!
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Sind Sie zum Alkoholentzug entschlossen?
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Wollen Sie während dem Entzug in Ihrem persönlichen Umfeld bleiben und falls möglich, weiter Ihrer Arbeit nachgehen?
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Sind Sie mit einem vorgängigen medizinischen Check bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt einverstanden?
Wagen Sie den ersten Schritt zum ambulanten Alkoholentzug!
Melden Sie sich bei uns (071 622 26 55, info.sh-tg@blaueskreuz.ch) und vereinbaren Sie einen Termin für das Indikationsgespräch. Wir erklären Ihnen gerne, wie der ambulante Alkoholentzug abläuft.
Nächste Termine:
Warum ein ambulanter Alkoholentzug?
Menschen mit schädlichem Trinkverhalten sind zu Beginn einer Alkoholabhängigkeit meist noch gut im privaten, sowie beruflichen Umfeld integriert. Trotzdem gibt es hier und da Auffälligkeiten: Schlafmangel, Konzentrationsschwäche, Blackout, aber auch wiederholter Streit mit dem Partner / der Partnerin oder anderen Angehörigen, die verunsichert sind und helfen möchten. Unmerklich führen diese langsam zu körperlichen Problemen, noch mehr Stress und Rückzug aus dem gesellschaftlichen Leben. Zeit etwas zu verändern!
Stationäre Entzugstherapien bedeuten für viele Menschen ein längeres Fehlen an der Arbeitsstelle und könnten eine Kündigung zur Folge haben. Weiter bestehen grosse, persönliche Hindernisse in Bezug auf die Rechtfertigung der Absenz, sowohl beim Arbeitgeber als auch im privaten Umfeld der Betroffenen. Diese Faktoren stellen eine grosse Hürde dar, welche die Klientinnen und Klienten dazu veranlasst, den meist dringend notwendigen Alkoholentzug immer wieder hinauszuschieben.
Zudem ist ein stationärer Entzug oft mit hohen Kosten verbunden. Bei einer noch nicht lange bestehenden Abhängigkeit sind die körperlichen Entzugserscheinungen jedoch oft nicht so extrem, dass ein stationärer Aufenthalt gerechtfertigt wäre. Bedarf besteht eher für einen geordneten Ablauf, der Sicherheit und Stabilität vermittelt. Die Möglichkeit eines ambulanten Alkoholentzugs bietet den Betroffenen einen vereinfachten Zugang, der gleichzeitig dafür sorgt, dass die soziale Integration erhalten bleibt.
Programmablauf
In Kooperation mit der Hausärztin oder dem Hausarzt wird ein individuelles Entzugsprogramm in den Räumen der Fachstelle durchgeführt. Dieses dauert von der Anmeldung bis zum Abschluss des Entzugsprogramms ca. 2 – 4 Wochen. Am Beginn steht ein Indikationsgespräch mit einer Suchtfachperson zur Klärung, ob ein ambulanter Entzug die richtige Wahl ist. Zudem muss zwingend eine Abklärung der Eignung mit der Hausärztin / dem Hausarzt stattfinden. Im Anschluss treffen sich die Teilnehmenden eine Woche lang täglich für 30 – 45 Minuten mit einer Suchtfachperson. In Gesprächen wird der Verlauf des Entzugs diskutiert, es werden Ziele definiert und die körperlichen Grundfunktionen wie Puls und Blutdruck überprüft. Danach wird die akute Phase des Alkoholentzugs überstanden sein und es kann (wenn notwendig oder gewünscht) zum regulären Beratungssetting und/oder zu Gruppengesprächen übergegangen werden.
Kosten:
Die Leistungen der Hausärztin / des Hausarztes (Voruntersuchung) sind durch die Krankenversicherung gedeckt. Der ambulante Alkoholentzug ist für Einwohnende des Kantons Thurgau kostenlos. Für ausserkantonale Personen verrechnen wir eine Kostenbeteiligung von CHF 450.- für den gesamten ambulanten Alkoholentzug. Das Amt für Gesundheit erachtet das Projekt "Ambulanter Alkoholentzug" als sinnvoll und als gute Ergänzung zum bereits bestehenden Angebot im Thurgau, weshalb es für zwei Jahre vom Kanton Thurgau unterstützt wird.